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Wenn jemand im Ramadan oder an anderen Fastentagen nicht fasten kann (z. B. aufgrund von Krankheit, Reisen oder Menstruation), sollte er das versäumte Fasten nachholen, wenn er dazu in der Lage ist. Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben sein, kann eine Fidya als Kompensation entrichtet werden. Pro versäumter Fastentag fällt hier ein Bet